Frage: Würde die Einführung eines Ethikunterrichtes für ALLE zur Abschaffung des Religionsunterrichtes führen?
Antwort: Keineswegs. Im Rahmen des „Ethik für ALLE“ Volksbegehrens wird lediglich verlangt, dass ein für ALLE Schülerinnen und Schüler verpflichtender Ethikunterricht eingeführt wird. Der zusätzliche Besuch eines Religionsunterrichtes wäre davon nicht betroffen.
Frage: Würde die Einführung eines Ethikunterrichtes für ALLE gegen das Konkordat verstoßen?
Antwort: Nein. Das Konkordat (Konkordat 1933/34, BGBl. II. 1934/2 sowie Schulvertrag, BGBl. 1962/273) regelt Fragen des Religionsunterrichtes ausführlich, andere Fächer werden aber nicht behandelt. Wie genau die Aufgabe der Schule (§2 Abs. 1 SchOG) erfüllt werden soll, bestimmt somit ausschließlich der österreichische Gesetzgeber. Eine Verpflichtung der Republik, bei der Erstellung der Lehrpläne besondere Rücksicht auf den Religionsunterricht zu nehmen, ist darüber hinaus dem Konkordat nicht zu entnehmen.
Frage: Ist es nicht begrüßenswert, wenn nach 30 Jahren der Diskussion ein Ethikunterricht, wenn auch in einer diskriminierenden Form, endlich eingeführt wird und später vielleicht sogar erweitert werden wird?
Antwort: Jahrelang wurden alle Versuche, einen Ethikunterricht für ALLE einzuführen, seitens der ÖVP blockiert. Das nun beschlossene – diskriminierende – Ethikunterrichtsmodell, entspricht einer Forderung der Katholischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2009 und soll primär Abmeldungen vom Religionsunterricht verhindern. Die einzige denkbare Erweiterung des von der Regierung beschlossenen Modells ist nach unten, also in Richtung Unterstufen oder gar Volksschule; an der diskriminierenden Grundausrichtung wird sich dadurch aber nichts ändern. Das Regierungsvorhaben ist somit kein Schritt in die richtige Richtung, sondern eine gefährliche Weichenstellung, die für viele Jahre einen Ethikunterricht für ALLE verhindern wird.
Frage: Welche Parteien beteiligen sich am Volksbegehren „Ethik für ALLE“?
Antwort: Das überparteiliche Volksbegehren „Ethik für ALLE“ wurde von ExpertInnen, SchuldirektorInnen und LehrerInnenvertretungen initiiert. Es wird von keiner Partei finanziert, geschweige denn kontrolliert.
Frage: Bis wann kann ich das Volksbegehren “Ethik für ALLE” unterstützen?
Antwort: Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren “Ethik für ALLE” werden voraussichtlich mindestens bis Ende 2019 abgegeben werden können. Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wird voraussichtlich Anfang 2020 gestellt werden und dies obwohl jetzt schon weit mehr Unterstützungserklärungen vorliegen, als für diesen Schritt gesetzlich notwendig sind.
Frage: Muss ich trotz angegebener Unterstützungserklärung das Volksbegehren während der Eintragungswoche wiederholt unterschreiben?
Antwort: Nein. Abgegebene Unterstützungserklärungen tragen dem Erfolg des Volksbegehrens genau soviel bei, wie Unterschriften, die während der späteren Eintragungswoche geleistet werden.
Frage: Wann wird die Eintragungswoche stattfinden?
Antwort: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 eingebracht werden. Der/die Innenminister/in legt anschließend den genauen Termin der Eintragungswoche fest.